EN 149: 2001 Schutz gegen gesundheitsschädliche, unangenehme organische Gerüche und mindergiftige Stäube bis zum 10-fachen des für den Stoff festgelegten Grenzwertes (MAK) mit Nasensteg und Aktivkohlefilter Nicht wiederverwendbar. Einsatzbereich: Abbeizen, Anlösen, Entfetten, gegen unangenehme organische Gerüche, Kleben, Lackieren, Lösemittel, Sprayen, Versprühen von Schädlingsbekämpfungsmitteln, usw. Achtung: Verfalldatum beachten! (ca. 4 Jahre ab Herstellung)
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