Verbandkasten, klein, DIN 13157 Verbandkasten Durch die neue ASR A4.3 (Technische Regel für Arbeitsstätten) Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" werden Richtlinien für alle Arbeitsstätten, vorgegeben. Die ASR A4.3 konkretisiert Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung wie beispielsweise die Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sowie an Erste-Hilfe-Räume oder die Art und Anzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen sowie deren Inhalte. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (z. B. die ASR A4.3) unterscheiden zwischen großen und kleinen Betriebsverbandkästen. Der Mindestinhalt ist in der Tabelle 2 der ASR A4.3 beschrieben. Die Normen DIN 13157 (klein) und DIN 13169 (groß) sind vergleichbar und können als Basisausstattung gewertet werden. Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen Verwaltungs- und 1 bis 50 Beschäftigte 1 × DIN 13157 Handelsbetriebe 51 bis 300 Beschäftigte 1 × DIN 13169 je 300 weitere Beschäftigte extra 1 × DIN
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