Bei gewerblichen Nutzung von Gasgeräten benötigen Sie laut Vorschrift BGV D 34 § 9 und 10 einen Sicherheits - Gewerberegler mit Überdrucksicherung. Der Gewerberegler ist Vorschrift für gewerbliche genutzte Gasgeräte an einer Flüssiggasflasche im Freien. Die Gewerbedruckminderer sind ideal z.B. für Imbisswagen mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung ÜDS Für 3, 5, 8 und 11 kg Propangasflaschen (die Variante mit Sechskantmutter ist auch für 33 kg Flaschen geeignet) Überdrucksicherheitseinrichtung S2SR (ÜDS) zur Absicherung der Verbrauchsgeräte vor unzulässig hohem Druck Bei Ausfall einer der beiden Reglerstufen, z.B. durch Schmutz oder andere Fremdkörper am Ventil, übernimmt die jeweils andere Reglerstufe eine Druckreduzierung auf max. 100 mbar (Modell mit SBS 150). Durch die Sichtanzeige (Anzeige grün / rot) kann der Betreiber erkennen, wann der Ausgangsdruck über 80 mbar liegt und der Niederdruckregler somit ausgetauscht werden muss. Sollte eine der beiden Reglerstufen
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