Bei gewerblichen Nutzung von Gasgeräten benötigen Sie laut Vorschrift BGV D 34 § 9 und 10 einen Sicherheits - Gewerberegler mit Überdrucksicherung. Der Gewerberegler ist Vorschrift für gewerbliche genutzte Gasgeräte an einer Flüssiggasflasche im Freien. Ideal z.B. für Imbisswagen Eigenschaften mit integrierter Überdrucksicherheitseinrichtung ÜDS mit Sichtanzeige Für 3, 5, 11 und 33 kg Propangasflaschen. Sicherheitseinrichtung ÜDS Regler mit Überdrucksicherheitseinrichtung ÜDS, sind zweistufige Regler. Bei Ausfall einer der beiden Reglerstufen, z.B. durch Schmutz oder andere Fremdkörper am Ventil, übernimmt die jeweils andere Reglerstufe eine Druckreduzierung auf max. 100 mbar. Durch die Sichtanzeige (Anzeige grün / rot ) kann der Betreiber erkennen, wann der Ausgangsdruck über 85 mbar liegt und der Niederdruckregler somit ausgetauscht werden muss. Sollte eine der beiden Reglerstufen ausgefallen sein, muss der Regler mit Überdruksicherheitseinrichtung ausgetauscht werden. Zulassung:
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