Die Leistungsfähigkeit des Systems zur zerstörungsfreien Materialprüfung muss regelmäßig überprüft werden um die Inspektionsqualität und Zuverlässigkeit sicherzustellen. Diese Überprüfung umfasst sowohl die Intensität der UV-A Strahlung als auch die Beleuchtungsstärke. Die Betrachtungsbedingungen für dieses Prüfverfahren sind in der DIN EN ISO 3059 beschrieben, die die Mindestanforderungen an die Beleuchtungsstärke und die UV-A Bestrahlungsstärke und ihre Messung enthält. Dabei ist auch ein Kalibrierintervall nach Herstellerangaben, jedoch mindestens alle 12 Monate vorgeschrieben und die Dokumentation hat per Kalibrierschein zu erfolgen.