Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft müssen auf gewachsenen Böden bei Anlege-/Schiebe-/Mehrzweck-/Vielzweck-/Universal-und Seilzugleitern Leiterspitzen angebracht werden. Geeignet für Holmquerschnitte 64 x 25 mm bis 97 x 25 mm. Hinweis: Nicht für Brennstuhl-Leitern passend.